Schüler haben Anspruch auf das SchülerTicket (Deutschlandticket Schule). Dieses „SchülerTicket“ hat keine räumliche und zeitliche Begrenzung, es berechtigt zur Fahrt in ganz Deutschland an 365 Tagen im Jahr.
• Alle Schülerinnen und Schüler können das Schülerticket erwerben. Hierbei wird ein monatlicher Eigenbeitrag erhoben, der entsprechend der Geschwisterkindstaffelung 14,00 €, 7,00 € bzw. 0,00 € beträgt. Die Freifahrtberechtigung ist in der Schülerfahrtkostenverordnung des Landes NRW (SchFKoVO NRW) geregelt. Die Freifahrtberechtigung besteht bei Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen, wenn der Schulweg mehr als 3,5 km (Sek I) bzw. 5,0 km (Sek II) beträgt. In der SchFKoVO findet sich auch die gesetzliche Grundlage dafür, die Eltern über einen Eigenbeitrag am „SchülerTicket“ zu beteiligen.
• Die Schülerinnen und Schüler, die keine Freifahrtberechtigung haben, können das „SchülerTicket“ für einen monatlichen Beitrag von derzeit € 29,00 im Monat erwerben. Hier gibt es keine Geschwisterkindstaffelung.
Das „SchülerTicket“ ist nur mit der Zahlung des Eigenbeitrags zu erwerben. Hierzu ist durch Sie das Ausfüllen eines Antragsformulars erforderlich, welches die Schule an die REVG weiterleiten wird. Der Beitrag wird ausschließlich über ein Lastschriftverfahren entrichtet. Sollte der Eigenbeitrag nicht entrichtet werden, kann die Schule kein „SchülerTicket“ ausgeben. Die Fahrt zur Schule ist dann von den Eltern zu ermöglichen und gemäß den Tarifbedingungen zu finanzieren.
Unser Sekretariat nimmt die Anträge (bitte downloaden unter Bestellformular_Deutschlandticket_Schule entgegen, prüft die Freifahrtberechtigung und leitet sie an die REVG weiter.
Weitere Informationen zum „SchülerTicket“ finden Sie auch auf der Internetseite der REVG (www.revg.de) oder VRS (www.vrsinfo.de).